Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Geltungsbereich:

Aufträge werden zu nachfolgenden Bedingungen ausgeführt.

Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

 

Angebote, Preise:

Unsere Preise verstehen sich freibleibend, zzgl. Mehrwertsteuer. Wir behalten uns Preisänderungen vor, die auf Grund geänderter Rohstoff- oder Einstandspreise entstehen. Ab EUR 100,--  Warenwert liefern wir die Ware frei Haus innerhalb Deutschlands. Außerhalb Deutschlands werden zusätzliche Frachtkosten berechnet.

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers.

 

Lieferbedingungen:

Versandtermine können nur ab Werk garantiert werden und haben deshalb keinen Einfluss auf Laufzeit und Eintreffen am Bestimmungsort.

Bei Sonderanfertigungen im Verpackungsbereich und auch bei Firmendrucken behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 % vor.

Lieferung in einer einzigen Sendung, soweit möglich. Bei notwendigen Teillieferungen seitens des Lieferanten übernimmt die Firma ZIPACK die Mehrkosten für Verpackung und Versand.

 

Umtausch- und Rückgaberecht

Grundsätzlich gewähren wir auf alle Artikel ein Rückgaberecht. Ausgenommen sind Gebrauchsartikel, die auf Grund Ihrer Beschaffenheit nicht mehr verwendbar sind. Voraussetzung ist aber auch, dass diese Artikel nicht durch falsche Lagerung oder falsche Behandlung beschädigt, verdorben oder unbrauchbar geworden sind.

 

Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt:

Bei Neukunden liefern wir bei Erstbestellung die Lieferung nur gegen Vorkasse aus, ansonsten erfolgen die Lieferungen grundsätzlich gegen Rechnung. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug. Bei Erteilung von Bankeinzug werden von uns 3 % Skonto vom Rechnungsbetrag in Abzug gebracht. Bis zum restlosen Eingang des Rechnungsbetrages bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Lieferanten. Erst dann geht sie in das Eigentum des Käufers über. Rechte Dritter werden nicht anerkannt.

Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn die Ware bzw. Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht termingerecht abgeliefert werden kann. Die Aufrechnung ist unter Beachtung von § 309 Ziff. 3 BGB nicht zulässig.

Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugskosten (z. B. Mahnspesen von EUR 10,-- pro Mahnung und notwendige Inkassokosten) und Verzugszinsen von 1% pro Monat an.

Der Lieferant ist berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungs-Forderung an einen Dritten abzutreten. Die Anzeige der Abtretung ist in einem solchen Fall auf der Rechnung ersichtlich.

 

Recht und Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Lieferant untersteht deutschem Recht. Der Gerichtsstand ist Rheda-Wiedenbrück oder am Sitz des Auftraggebers.